Unser Service und Leistungen für Sie...
 

Katastervermessung

Teilungsvermessung
Die Teilungsvermessung dient der Bildung von neuen Flurstücken. Ein oder mehrere Teile eines Grundstücks sollen verkauft oder überschrieben werden. Alte Grenzen des Ursprungsgrundstücks werden aufgesucht. Neue Grenzen werden vermessen und durch neue Grenzzeichen vermarkt. Abschließend Durchführung einer Grenzverhandlung (Grenztermin) mit den Alteigentümern und den Erwerbern der neuen Teilflächen. Dokumentierung in einem Grenzprotokoll. Die zur Eigentumsumschreibung erforderlichen Unterlagen werden beantragt.

Grenzfeststellung
Bei Unklarheit oder Streit über Grenzverläufe von Grundstücken ist die Herstellung der rechtmäßigen Grundstücksgrenzen durch örtliche Vermessung zu empfehlen. Grundlage ist der Nachweis des Liegenschaftskatasters. Vor Ort werden alte Grenzmarken freigelegt und ggf. erneuert, bzw. Grenzpunkte mit neuen Grenzmarken kenntlich gemacht. Abschließend Durchführung einer Grenzverhandlung (Grenztermin) mit den beteiligten Grundstücksnachbarn, Dokumentierung in einem Grenzprotokoll.

Gebäudeeinmessung
Einmessung des fertiggestellten Gebäudes zur Aktualisierung der amtlichen Kartenwerke (Flurkarte). Diese Gebäudeeinmessungspflicht wird von den Bauherren gemäß Vermessungs- und Katastergesetz gefordert. Häufig verlangen Kreditinstitute vor Auszahlung von Darlehen eine Bescheinigung, dass das fertiggestellte Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet worden ist (Grenzbescheinigung). Diese Bescheinigung erhalten Sie durch den ÖbVI auf der Grundlage der Gebäudeeinmessung.

GPS-Satelliten-Vermessung
Koordinaten- und Höhenbestimmung von Festpunkten


Technische Vermessung

Gebäudeabsteckung
Absteckung des geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück, ggf. Übertragung der Absteckung auf Schnurgerüste. Durch diese Gebäudeabsteckung wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände und anderer planerischer Vorgaben gewährleistet. Dokumentierung der Leistung in einem Absteckungsprotokoll.

Gebäudeaufmessung
Verformungsgerechte Aufmasse, Grundrisse, Vertikalschnitte, Fassadenansichten zur denkmalgerechten historischen Sanierung, Flächenerfassungen für Wohn- und Gewerbeeigentum

Höhenvermessung
Präzisionshöhenvermessung durch Feinnivellement, u.a. im Rahmen von Beweissicherungsverfahren.

Begleitende Bauvermessung bei Großprojekten
Die Erstellung von amtlichen Lageplänen wird häufig im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß Bauvorlagenverordnung gefordert, in der Regel für große Bauprojekte. Vermessungstechnische Umsetzung der Architektenplanung mit Berechnung und Festlegung des Bauvorhabens auf dem Grundstück nach Lage und Höhe.
Horizontale und vertikale Absteckung sowie Überwachung des Bauvorhabens in mehreren Ebenen.

Baukontroll- und Überwachungsmessungen
Setzungsmessungen, Senkungsmessungen, Dehnungsmessungen, Deformationsmessungen

GPS-Satelliten-Vermessung
Koordinaten- und Höhenbestimmung von Festpunkten, Bohrlöchern, Bauwerken usw., Lage- und Höhennetz, spezielle Maßermittlungen


Planungsunterlagen

Erstellung von Planungsunterlagen sowohl in analogen als auch digitalen Ausgabeformaten.

Lage- und Höhenpläne
In diesen topographischen Bestandsplänen werden für individuelle Planungen erforderliche Informationen durch Geländeaufnahme (auch nach Höhe) erfasst und dargestellt. Neben den Grundstückssituationen mit Gebäudebestand werden z.B. der vorhandene Straßenausbau, Kanaldeckel, Schieber, Ver- und Entsorgungsleitungen, Bäume mit Stamm- und Kronendurchmesser, usw. in Plänen wiedergegeben und evtl. gelieferte Zusatzinformationen eingearbeitet.

Amtliche Planunterlagen für Bebauungspläne
Auf der Grundlage des aktuellen Katasternachweises werden Lagepläne in beliebigen Maßstäben erstellt.
Neben dem Geltungsbereich des B-Planes sind zusätzlich die städtebaulichen Randsituationen dargestellt. In Absprache wird dieser Lageplan mit allen planungsrelevanten Detailinformationen ergänzt.

Betreuung von B – Plänen

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Büros ist die umfassende vermessungstechnische Betreuung von Erschließungsmaßnahmen zur Umsetzung von Bebauungsplänen. Hier sind in erster Linie im zeitlichen Ablauf einer Maßnahme zu nennen:

  • amtliche Planunterlagen und detaillierte topographische Lage- und Höhenpläne

  • Herstellung der Umringsgrenzen

  • Teilungsvermessung in neue Flurstücke

  • Absteckungen der Straßenachsen, Leitungen und Kanäle

  • Absteckungen der Gebäude vor Baubeginn nach Lage und Höhe

  • Grenzherstellung (Schlussabmarkung)

  • Einmessungen der fertiggestellten Gebäude

 
 

 

Haben Sie ein Anliegen, welches in keine der hier aufgeführten Sparten passt, sprechen Sie uns doch bitte trotzdem an. Wir lernen gern dazu.

 

 

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Geeignete Stelle nach § 53 LwAnpG Beratender Ingenieur der IK LSA