Katastervermessung
Teilungsvermessung
Die Teilungsvermessung dient der
Bildung von neuen Flurstücken. Ein oder mehrere Teile eines Grundstücks
sollen verkauft oder überschrieben werden. Alte Grenzen des
Ursprungsgrundstücks werden aufgesucht. Neue Grenzen werden vermessen und
durch neue Grenzzeichen vermarkt. Abschließend Durchführung einer
Grenzverhandlung (Grenztermin) mit den Alteigentümern und den Erwerbern der
neuen Teilflächen. Dokumentierung in einem Grenzprotokoll. Die zur
Eigentumsumschreibung erforderlichen Unterlagen werden beantragt.
Grenzfeststellung
Bei Unklarheit oder Streit über Grenzverläufe von Grundstücken ist die
Herstellung der rechtmäßigen Grundstücksgrenzen durch örtliche Vermessung zu
empfehlen. Grundlage ist der Nachweis des Liegenschaftskatasters. Vor Ort
werden alte Grenzmarken freigelegt und ggf. erneuert, bzw. Grenzpunkte mit
neuen Grenzmarken kenntlich gemacht. Abschließend Durchführung einer
Grenzverhandlung (Grenztermin) mit den beteiligten Grundstücksnachbarn,
Dokumentierung in einem Grenzprotokoll.
Gebäudeeinmessung
Einmessung des fertiggestellten Gebäudes zur Aktualisierung der amtlichen
Kartenwerke (Flurkarte). Diese Gebäudeeinmessungspflicht wird von den
Bauherren gemäß Vermessungs- und Katastergesetz gefordert. Häufig verlangen
Kreditinstitute vor Auszahlung von Darlehen eine Bescheinigung, dass das
fertiggestellte Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet worden
ist (Grenzbescheinigung). Diese Bescheinigung erhalten Sie durch den ÖbVI
auf der Grundlage der Gebäudeeinmessung.
GPS-Satelliten-Vermessung
Koordinaten- und Höhenbestimmung von Festpunkten
Technische Vermessung
Gebäudeabsteckung
Absteckung des geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück, ggf. Übertragung
der Absteckung auf Schnurgerüste. Durch diese Gebäudeabsteckung wird die
Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände und anderer planerischer
Vorgaben gewährleistet. Dokumentierung der Leistung in einem
Absteckungsprotokoll.
Gebäudeaufmessung
Verformungsgerechte Aufmasse,
Grundrisse, Vertikalschnitte, Fassadenansichten zur denkmalgerechten
historischen Sanierung, Flächenerfassungen für Wohn- und Gewerbeeigentum
Höhenvermessung
Präzisionshöhenvermessung durch
Feinnivellement, u.a. im Rahmen von Beweissicherungsverfahren.
Begleitende Bauvermessung
bei Großprojekten
Die Erstellung von amtlichen Lageplänen wird häufig im
bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß Bauvorlagenverordnung
gefordert, in der Regel für große Bauprojekte. Vermessungstechnische
Umsetzung der Architektenplanung mit Berechnung und Festlegung des
Bauvorhabens auf dem Grundstück nach Lage und Höhe.
Horizontale und vertikale Absteckung sowie Überwachung des Bauvorhabens in
mehreren Ebenen.
Baukontroll- und
Überwachungsmessungen
Setzungsmessungen, Senkungsmessungen,
Dehnungsmessungen, Deformationsmessungen
GPS-Satelliten-Vermessung
Koordinaten- und Höhenbestimmung von Festpunkten, Bohrlöchern, Bauwerken
usw., Lage- und Höhennetz, spezielle Maßermittlungen
Planungsunterlagen
Erstellung von
Planungsunterlagen sowohl in analogen als auch digitalen Ausgabeformaten.
Lage- und Höhenpläne In diesen topographischen
Bestandsplänen werden für individuelle Planungen erforderliche Informationen
durch Geländeaufnahme (auch nach Höhe) erfasst und dargestellt. Neben den
Grundstückssituationen mit Gebäudebestand werden z.B. der vorhandene
Straßenausbau, Kanaldeckel, Schieber, Ver- und Entsorgungsleitungen, Bäume
mit Stamm- und Kronendurchmesser, usw. in Plänen wiedergegeben und evtl.
gelieferte Zusatzinformationen eingearbeitet.
Amtliche Planunterlagen
für Bebauungspläne Auf der Grundlage des
aktuellen Katasternachweises werden Lagepläne in beliebigen Maßstäben
erstellt.
Neben dem Geltungsbereich des B-Planes sind zusätzlich die städtebaulichen
Randsituationen dargestellt. In Absprache wird dieser Lageplan mit allen
planungsrelevanten Detailinformationen ergänzt.
Betreuung von B – Plänen
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des
Büros ist die umfassende vermessungstechnische Betreuung von
Erschließungsmaßnahmen zur Umsetzung von Bebauungsplänen. Hier sind in
erster Linie im zeitlichen Ablauf einer Maßnahme zu nennen:
-
amtliche Planunterlagen und
detaillierte topographische Lage- und Höhenpläne
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Herstellung der
Umringsgrenzen
-
Teilungsvermessung in neue
Flurstücke
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Absteckungen der
Straßenachsen, Leitungen und Kanäle
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Absteckungen der Gebäude
vor Baubeginn nach Lage und Höhe
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Grenzherstellung (Schlussabmarkung)
-
Einmessungen der
fertiggestellten Gebäude
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