Das Berufsbild des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVermIng)
 

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) im BDVI sind kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Sie sind beliehene Freiberufler.

Das Besondere:

Der Staat hat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen. Das heißt, sie arbeiten privatrechtlich und haben gleichzeitig behördliche Funktionen. Sie führen zum Beispiel hoheitliche Vermessungen im Kataster durch, und sind befugt, Beurkundungen vorzunehmen sowie Bescheinigungen auszustellen.
Aufgrund der hohen Verantwortung, die das Amt des ÖbVermIng mit sich bringt, wird die Art der Aufgabenwahrnehmung in den Berufsordnungen definiert.
Die Tätigkeit als ÖbVermIng erfordert eine Zulassung, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen erworben wurden.
Die überragende Bedeutung des Aufgabenfeldes im Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden gebietet es, dass der ÖbVermIng einen Freien Beruf ausübt und seine Tätigkeit kein Gewerbe darstellt.
Als selbständige Freiberufler haften die ÖbVermIng persönlich für ihre Arbeit und tragen Eigenverantwortung. Die öffentliche Bestellung garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht.
Die ÖbVermIng sind an die staatliche Kostenordnung und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden und unterliegen daher nur dem Leistungswettbewerb.

 
 

 
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Geeignete Stelle nach § 53 LwAnpG Beratender Ingenieur der IK LSA