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Die Öffentlich
bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) im BDVI sind
kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Sie
sind beliehene Freiberufler.
Das
Besondere:
Der Staat hat
ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen. Das heißt, sie arbeiten
privatrechtlich und haben gleichzeitig behördliche Funktionen.
Sie führen zum Beispiel hoheitliche Vermessungen im Kataster
durch, und sind befugt, Beurkundungen vorzunehmen sowie
Bescheinigungen auszustellen.
Aufgrund der hohen Verantwortung, die das Amt des ÖbVermIng
mit sich bringt, wird die Art der Aufgabenwahrnehmung in den
Berufsordnungen definiert.
Die Tätigkeit als ÖbVermIng erfordert eine Zulassung, die nur
erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen
vermessungstechnischen Dienst vorliegt und über mehrere Jahre
Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen
erworben wurden.
Die überragende Bedeutung des Aufgabenfeldes im
Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden gebietet es,
dass der ÖbVermIng einen Freien Beruf ausübt und seine
Tätigkeit kein Gewerbe darstellt.
Als selbständige Freiberufler haften die ÖbVermIng persönlich
für ihre Arbeit und tragen Eigenverantwortung. Die öffentliche
Bestellung garantiert freiberufliche Dienstleistung bei
staatlicher Aufsicht.
Die ÖbVermIng sind an die staatliche Kostenordnung und die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden
und unterliegen daher nur dem Leistungswettbewerb. |